Heilpraktiker setzen auf Qualität – Ärzte wollen dies verhindern

17
3491
Heilpraktiker-Gesetz

Wem geht es hier um das Patientenwohl?

Im Mai wurde auf dem Deutschen Ärztetag die Forderung ausgesprochen, durch eine Gesetzesänderung die Befugnisse von Heilpraktikern einzuschränken. Man handele zum Patientenwohl, heißt es. Paradoxerweise sprechen sich die Ärzte jedoch explizit gegen eine Verbesserung der Heilpraktiker-Ausbildung aus.

Man kritisiert mangelnde Standards in der Heilpraktiker-Ausbildung, lehnt jedoch eine staatliche geregelte Ausbildung ab. Man will verbieten und nicht verbessern. Diese Haltung sorgt für Unverständnis. Geht es hier noch um das Patientenwohl? Vieles spricht dagegen.


Argumentation der Ärzte baut auf bisher nicht geklärtem Einzelfall auf

Schulmedizin arbeitet evidenzbasiert. Sämtliche Diagnose- und Therapieverfahren sind wissenschaftlich erforscht. Es ist gerade konstitutiv für die Schulmedizin, aus Einzelfällen keine Therapien abzuleiten. Medikamente und Therapien müssen sich in Studien an einer statistisch signifikanten Gruppe von Patienten als wirksam erwiesen haben.

In Anbetracht dessen wirkt es befremdlich, dass der Ärztetag seine Argumentation zur Einschränkung der Heilpraktiker-Rechte auf einem Einzelfall aufbaut. Die Rede ist von 3 toten Krebspatienten, die von einem Heilpraktiker im nordrhein-westfälischen Brüggen-Bracht behandelt worden waren. Ihm wird die fahrlässige Anwendung des nicht zugelassenen Arzneimittels 3-Bromopyruvat vorgeworfen.

Dieser Einzelfall wird nun benutzt, um die angebliche Gefährlichkeit von Heilpraktikern aufzuzeigen. Valide Untersuchungen, Studien oder Statistiken zu diesen Behauptungen gibt es nicht. Man hält es offenbar auch nicht für nötig, diese durchzuführen. Um eine Kampagne zur „Entmachtung“ von Heilpraktikern zu starten, nutzt man lieber Emotionen statt Evidenzen.


Paradox – Ärzte lehnen bessere Heilpraktiker-Ausbildung ab

Die Deutsche-Apotheken-Zeitung hätte es treffender nicht formulieren können. Mit der Headline „Ärzte wollen Heilpraktiker entmachten“, berichtete man über den Ärztetag. Die Forderung zur Reform der Heilpraktiker-Gesetze begründen Delegierte der Ärzte mit einem besseren Patientenschutz. Paradoxerweise lehnt man eine Qualitätssicherung der Heilpraktiker-Ausbildung offen ab. Vorschläge, das Heilpraktikerwesen durch eine staatlich anerkannte Ausbildung oder gar durch akademische Qualifikationen zu reformieren, wiesen in die falsche Richtung, betont der Ärztetag.“

Wie lässt sich diese widersprüchliche und rückwärtsgewandte Haltung erklären? Die zunehmende Beliebtheit komplementärer und ganzheitlicher Therapieverfahren scheint vielen Ärzten ein Dorn im Auge zu sein. Dabei spricht viel für die gute Qualität und Sicherheit der Arbeit der Heilpraktiker.


Heilpraktiker-Ausbildung enthält klar überprüfbare Standards

Der Ärztetag behauptet, das Heilpraktikerwesen sei frei von fachlich begründeten Standards. Das ist irreführend und falsch. Kern der Heilpraktiker-Prüfung und somit auch der Ausbildung an Heilpraktiker-Schulen ist eindeutig die Schulmedizin. Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre sind für jeden Heilpraktiker Pflichtwissen. Sie sind der Kern der Prüfung zur staatlichen Heilpraktikererlaubnis.

Der Ärztetag behauptet jedoch: „Grundlage jeder staatlich anerkannten Ausbildung müssten klare, fachlich begründete Standards sein. Die ‚Freiheit‘ von solchen Standards ist aber gerade konstitutiv für das Heilpraktikerwesen.“ Das ist klug formuliert, aber falsch.

Die Lehrpläne der Heilpraktiker-Schulen bauen längst auf den genannten Grundprinzipien der Schulmedizin auf. Sie erfüllen damit klare Qualitätskriterien. Ohne diese wären sie gar nicht konkurrenzfähig. Nur, es gibt keine staatlich geregelten Rahmenlehrpläne, um sicher zu stellen dass die geforderten Inhalte auch vermittelt werden. Einen solchen staatlichen Rahmenlehrplan zu entwickeln, wäre kein Problem. Die Schulen bräuchten kaum etwas zu ändern. Aber genau das will der Ärztetag ja verhindern. Denn dadurch würde die Heilpraktiker-Ausbildung auch das gesetzliche Siegel einer Ausbildung bekommen.

Zusammengefasst: Die Heilpraktiker-Prüfung und die darauf vorbereitende Ausbildung enthalten sehr wohl klare fachlich begründete Standards, nämlich die schulmedizinischen. Die Ausbilder setzen diese Standards seit Jahren um. Nur sind die Ausbildungsinhalte nicht einheitlich geregelt. Heilpraktiker und ihre Verbände sprechen sich für eine solche Regelung aus. Die Ärzteschaft will aber genau das verhindern.


Vorwürfe von Ärzten haben wenig mit Evidenz und Wissenschaftlichkeit zu tun

Wenn der Ärztetag behauptet, von Heilpraktikern würde eine Gefahr ausgehen, ist diese Behauptung durch nichts bewiesen. Wenn man Evidenzbasiertheit quasi implementiert hat, widerspricht man seinen eigenen Grundprinzipen indem man von Einzelfällen (wie Brüggen-Bracht) auf eine Gesamtheit schließt. Von Einzelfällen pauschal auf eine Gesamtheit zu schließen, hat sehr viel mit Vorurteilen, aber sehr wenig mit Evidenz und Wissenschaftlichkeit zu tun.

Es gibt keine einzige valide Untersuchung zur angeblichen Gefährlichkeit von Heilpraktikern. Valide Studien zur Gefährlichkeit von schulmedizinischen Interventionen gibt es hingegen seit Jahren. Allein 20.000 Tote (!) gibt es jedes Jahr durch Krankenhauskeime. Der internationale Vergleich zeigt, dass es in den Niederlanden durch bessere Standards 60-70% weniger Tote gibt. Mit anderen Worten, 12.000 bis 14.000 Tote wären hierzulande vermeidbar. Und das Jahr für Jahr. Hier gibt es keinen Ruf nach Gesetzesänderungen.

Wie wäre es mit einer Vergleichsstudie? Steigt die Mortalität von Patienten an, bleibt sie gleich oder sinkt sie sogar, wenn Patienten die Hilfe von Heilpraktikern in Anspruch nehmen?

Quelle der Grafik: Braun (hkk Gesundheitsreport 2013). Seit Jahren ist die Zahl von Infektionen mit multiresistenten Keimen in den Niederlanden deutlich niedriger als in Deutschland.

Folgt man den Ausführungen des Ärztetages, dann ist wegen dem Tod von 3 Patienten offenbar eine Gefahr in Verzug die einen Aktionismus ohne jede valide Grundlage rechtfertigt. Auf der anderen Seite sind 20.000 validierte Todesfälle, möglicherweise aufgrund eigenen Verschuldens, offenbar nichts, was zu dramatischen Änderungen führen müsste.


Der kluge Einsatz von Alternativen kann Leben retten

Es wird immer wieder gemutmaßt, Patienten entzögen sich einer medizinisch notwendigen Behandlung, indem sie Naturheilverfahren in Anspruch nehmen würden. Dies stelle eine Gefahr dar. Diese Behauptung ist durch nichts bewiesen. Sie wurde bisher nie untersucht. Das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Und zwar kann die Naturheilkunde da eine Alternative bieten, wo eine schulmedizinische Intervention nicht zwingend notwendig ist. So hat die IKK-Südwest festgestellt, dass die Verordnungen von Antibiotika zurückgingen, während die Nachfrage nach alternativer Medizin steigt:

“Unsere IKK-Statistik zeigt, dass die Menschen heute aufgeklärter sind, was Medikamente und Krankheiten angeht. Sie wägen ab, wann der Einsatz von Antibiotika wirklich sinnvoll ist und wann vielleicht auch etwas niedriger Dosiertes reicht. „Gleichzeitig scheint für viele IKK-Versicherte die Homöopathie eine Alternative zu sein: Die IKK Südwest stellt aktuell eine hohe Nachfrage zur alternativen Medizin fest: 2016 waren es rund 4.000 Fälle monatlich, bei denen Versicherte das IKK-Angebot, bestimmte Behandlungen in diesem Bereich anteilig zu übernehmen, in Anspruch genommen haben.”

Wenn notwendig, werden und sollten weiterhin Antibiotika verordnet werden. Da sind sich Ärzte und Heilpraktiker einig. Der unreflektierte und übermäßige Gebrauch von Penicillin und Co. fordert jedoch die Bildung von resistenten Keimen, die zu den vielen Toten durch Krankenhauskeime beitragen. Der kluge Einsatz von Alternativen zur richtigen Zeit gefährdet also keine Leben. Er rettet Leben!

Übrigens wird dadurch auch die Forderung aus Teilen der Ärzteschaft – Homöopathie dürfe keine Kassenleistung (mehr) sein – ad absurdum geführt. Wie schon erwähnt, wird hierzulande viel zu wenig zur Eindämmung multiresistenter Keime getan. Ein nachweisliches Erfolgskonzept will man nun verbieten lassen, weil es einem nicht in den Kram passt. Dies Haltung gefährdet Leben!


Niedrige Berufshaftpflicht der Heilpraktiker spricht für sich

Die niedrige Berufshaftplicht für Heilpraktiker spricht klar für die Sicherheit von Behandlungen durch Heilpraktiker. Heilpraktiker bekommen seit Jahren gleichbleibend niedrige Tarife für Berufshaftplichtversicherungen. Lediglich wischen 150,- und 200,- jährlich kostet der Haftpflichtschutz für Heilpraktiker. Zum Vergleich hierzu beginnen Haftpflichtversicherungen für Ärzte bei 500,- jährlich und können je nach Fachrichtung auf mehrere tausend Euro jährlich ansteigen. Das heißt, in Heilpraxen passiert extrem selten was. Wäre es anders, würden die Versicherungssummen automatisch ansteigen. Oder glauben Sie, die Versicherer hätten was zu verschenken?


Kampagne gegen Heilpraktiker

Die Diskussion um eine Modernisierung der Heilpraktiker-Gesetze ist ja nicht neu. Längst haben sich viele Schulen darauf eingestellt, haben einen strikten Stundenplan und führen interne Zwischenprüfungen nach jedem Semester durch. So wie es auch in staatlich geregelten Ausbildungsberufen, wie zum Beispiel in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung der Fall ist. Staatlich geregelte Ausbildungspläne und Rahmenlehrpläne könnten dies für alle Schulen verbindlich regeln. Diese gibt es in der Heilpraktiker-Ausbildung in der Schweiz. Auch ein Masterstudiengang in Komplementärmedizin, wie es ihn bereits in Österreich gibt, wäre denkbar. Die Bereitschaft ist da. Gegen diese konstruktiven Neuerung sperrt sich jedoch die deutsche Ärzteschaft.

Man nutzt lieber Einzelfälle, wie den in Brüggen-Bracht, um im Stile einer Kampagne gegen Heilpraktiker Stimmung zu machen. Heute, mehr als ein Jahr später, gibt es noch keine Klarheit darüber, was genau zum Tod von 3 offenbar schulmedizinisch austherapierten Krebspatienten geführt hat. War es die Substanz 3-Bromopyruvat oder war es das fortgeschrittene Stadium der Erkrankung selbst? Man weiß es bis heute nicht. Kurz nach Bekanntwerden der Vorfälle waren die Schuldigen jedoch schnell ausgemacht. Plötzlich stellte man alle Heilpraktiker unter Generalverdacht. Die Berichterstattung dazu in den Medien kann man gelinde gesagt als einseitig und tendenziös bezeichnen.

Aus jetziger Sicht kann es sich maximal um eine individuelle Schuld des betreffenden Heilpraktikers gehandelt haben. Selbst das ist nicht bewiesen. Möglicherweise hat er jedoch seinen Patienten Heilung von Krebs versprochen oder eine Substanz verabreicht, die er nicht hätte verabreichen dürfen. Damit hätte er gegen das Heilmittelwerbegesetz und das Arzneimittelgesetz verstoßen, dem selbstverständlich auch wir Heilpraktiker unterliegen. Es braucht kein neues Gesetz, das 30.000 Heilpraktiker bestraft. Die Umsetzung geltenden Rechts wäre eindeutig ausreichend.

Wer etwas verhindern will, sucht Gründe. Wer etwas verändern will, sucht Ziele.”

“Wer etwas verhindern will, sucht Gründe. Wer etwas verändern will, sucht Ziele.”, hat der Philosoph Richard David Precht kürzlich in einem anderen Kontext gesagt. Ein Teil der Ärzteschaft will verhindern, dass Heilpraktiker noch mehr Anerkennung und Popularität erlangen. Sie ziehen dazu jedes Register und nutzen den Einfluss von Medien und Lobbyvertretern auf die Politik.

Heilpraktiker, Patienten und selbst viele Ärzte wünschen sich eine vorwärtsgewandte integrative Medizin zum Wohle der Patienten. Die Ergänzung von Schulmedizin mit komplementären Naturheilverfahren bietet eine optimale Gesundheitsversorgung. Privatwirtschaftliche Naturheilpraxen entlasten das Gesundheitssystem von enormen Kosten und sorgen für mehr Gesundheit und Lebensqualität ihrer Patienten. Verbesserte Ausbildungsstandards können hierzu nur beitragen.

 

Ergänzung am 23.08.17

Münsteraner Memorandum an einem Einzelfall

Am 21.08.17 wurde das sogenannte Münsteraner Memorandum im deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Der selben Argumentationskette folgend wie es der Ärztetag einige Monate zuvor getan hatte, möchte man die angebliche Gefährlichkeit von Heilpraktikern mit den 3 toten Krebspatienten in Brüggen-Bracht unter Beweis stellen. Man benutzt einen emotional aufgeladenen Einzelfall, um Politik zu machen. Die Forderung, den Heilpraktiker-Beruf in seiner jetzigen Form abzuschaffen, verstößt nicht nur gegen den Bestandsschutz des bewährten Berufsbildes, sie entbehrt jeder validen Grundlage. Es grenzt an Absurdität, dass ein Zusammenschluss von Ärzten und Wissenschaftlern gegen die sogenannte Pseudowissenschaft wettert und dazu keinerlei belastendes Datenmaterial vorlegen kann. Doch wie wir im vergangenen Jahr gelernt haben, leben wir nun im postfaktischen Zeitalter. Man braucht eine gute Story, Macht, Geld und den Einfluss der Medien um seine Ziele zu erreichen. Wie destruktiv diese auch sein mögen.


Unterzeichner des Münsteraner Memorandums entstammen der Skeptiker-Bewegung

Befremdlich wirkt, dass mehrere Unterzeichner des Münsteraner Memorandums dem “Wissenschaftsrat” der sogenannten GWUP (Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften e.V.) angehören. Zu nennen wären Edzard Ernst, Natalie Grams und Christian Waymayr. GWUP gibt die Zeitschrift Skeptiker heraus, ihre Mitglieder sind Anhänger des Skeptizismus. Auf der Webseite Skeptizismus.de packt ein ehemaliges Gründungsmitglied der GWUP, Edgar Wunder, aus. Die GWUP entspringe der sogenannten Skeptiker-Bewegung, die sich “als eine gesellschaftliche Avantgarde zur Verteidigung dessen, was sie selbst für “Vernunft” und “Rationalität” hält”, begreife. Ihr Ziel sei unter anderem die “öffentliche Bekämpfung von allen gesellschaftlichen Strömungen oder Facetten der Realität, die als Bedrohung dieses ideologischen Programms empfunden werden.” Weiter heißt es, “Es gibt innerhalb der GWUP eine ganze Reihe von Mitgliedern, die ohne hinreichende fachliche Kenntnis der jeweiligen Materie eine Art Weltanschauungskampf gegen alles führen wollen, was sie mit dem Begriff „paranormal“ assoziieren.”

Auf Wikipedia wird Edgar Wunder zur Skeptikerbewegung wie folgt zitiert: “So würden etwa viele GWUP-Mitglieder einen Weltanschauungskampf ohne hinreichende fachliche Kenntnis führen und selektiv und unsachlich argumentieren. An wissenschaftlichen Untersuchungen von Parawissenschaften seien sie höchstens insofern interessiert, „als deren Ergebnisse ‚Kanonenfutter‘ für öffentliche Kampagnen liefern könnten”.

Dem selben Muster folgend argumentiert der neu formierte Münsteraner Kreis. Man gibt sich den Anstrich der Wissenschaftlichkeit, baut seine Argumentation jedoch “ohne hinreichende fachliche Kenntnis” des Heilpraktiker-Berufes “selektiv und unsachlich” auf. Kanonenfutter für eine öffentliche Kampagne hat man damit ganz offensichtlich geliefert.


Initiatorin des Memorandums, Frau Schöne-Seifert, kennt die aktuelle Gesetzeslage nicht

Wie aus dem Interview bei Radio1 vom 22.08.17 hervorgeht, hat die Initiatorin Bettina Schöne-Seifert sich nicht hinreichend mit der Gesetzgebung befasst. Die Ärztin, Medizinethikerin und Kopf der Gruppe zur Abschaffung des Heilpraktikers, blamiert sich indem sie auf ein Gesetz verweist, das bereits seit mehr als 16 Jahren außer Kraft ist. Am 01.01.2001 trat das Infektionsschutzgesetz in Kraft und löste damit das Bundesseuchengesetz ab. Schöne-Seifert verwies in dem Interview aber auf das Bundesseuchengesetz.

Radio1-Moderatorin: “Ja, aber gut. Sie haben ja gerade eben die Selbstbestimmung angesprochen. Wenn ich zu einem Arzt gehe oder zu einem Heilpraktiker, da weiß ich ja für welche Disziplin ich mich entscheide. Wenn ich mich bewusst dazu entscheide, zu nem Heilpraktiker zu gehen, dann weiß ich auch welches Risiko das möglicherweise mit sich bringen könnte.”

Schöne-Seifert: “Das bezweifeln wir eben. Wir haben, ähm, sehr stark den Eindruck, dass dadurch dass es ein staatliche, eine staatliche Prüfung, also staatlich anerkannte Heilpraktiker gibt, die ja nur beweisen müssen in einer theoretischen Prüfung dass sie das Bundesseuchengesetz kennen und dass sie bestimmte […unverständliches Genuschel] Gefahrenabwehr, äh, realisieren und praktizieren können. Dass damit, dass dieses Gütesiegel da ist, Patienten, e e e, suggeriert wird dass es sich hier um eine Art Medizin-Light, sozusagen Mini-Ärzte handelt.”

Radio1-Moderatorin: “Ich fühl mich dadurch auch angesprochen, weil das so ein bißchen an meinem gesunden Menschenverstand dann auch äh, so´n bißchen zweifelt, was Sie da in Ihrem Memorandum dann formulieren. Aber ich frage mich zusätzlich noch was. Nämlich was mit den Menschen ist, die schon seit Jahren erfolgreich als Heilpraktiker arbeiten. Die viele zufriedene Stammpatienten haben. Was soll denn aus denen werden?”

Die Antwort von Frau Schöne-Seifert ersparen wir uns an dieser Stelle. Das Memorandum lässt uns auch ein wenig an unserem Verstand zweifeln. Wir fragen uns, wozu ein Heilpraktiker ein längst abgeschafftes Gesetz kennen soll und nicht besser dass aktuelle Infektionsschutzgesetz? Wir fragen uns auch, was mit “Gefahrenabwehr realisieren” gemeint sein soll. Ein guter Schutz gegen lästige Stechmücken, Kung-Fu-Techniken falls es im Praxisalltag mal zu Handgreiflichkeiten kommen sollte?

Auch bestätigt sich hier noch einmal, dass es den Kritikern des Heilpraktiker-Berufes nicht um eine Qualitätssicherung geht. Man möchte ja sogar vorhandene Gütesiegel und staatliche Prüfungen abschaffen anstatt die Zugangsvoraussetzungen zu einer staatlichen Prüfung zu verbessern.

Alles in allem ist es erschreckend festzustellen, wie schlecht sich Frau Schöne-Seifert mit dem Heilpraktiker-Beruf und der aktuellen Gesetzeslage auskennt und wie die Medien die Positionen des unsäglichen Memorandums ungefiltert wiedergeben. Mal abgesehen von der eloquenten und charmanten Radio1-Moderatorin.


Quellen

DAZ.online: Beschluss des Ärztetags. Ärzte wollen Heilpraktiker entmachten. (Link zum Online-Artikel)

http://www.arzthaftpflicht-vergleich.de/index.html

http://www.berufshaftpflichtversicherung.de/heilpraktiker.php

Clemens: Verunglimpfung des Heilpraktiker-Berufes – Verbände schweigen. RC-Naturheilpraxis. 28.8.16 (Link zum Online-Artikel)

Deutsche Heilpraktiker-Schule: #weil wir wichtig sind – Weil Heilpraktiker wichtig sind – Schluss mit der Diffamierung des Berufsstandes. Dt. Heilpraktiker-Schule online. 21.8.17 (Link zum Online-Artikel)

Deutsche Heilpraktiker-Schule: Deutsche Heilpraktikerschule fordert klare Ausbildungsrichtlinien. Stellungnahme der Deutschen Heilpraktikerschule zum „Münsteraner Memorandum Heilpraktiker“.Dt. Heilpraktiker-Schule online. 23.8.17 (Link zum Online-Artikel)

Dr. Bernard Braun:Multiresistente Erreger im Krankenhaus – ein gesundheitspolitisches Problem oder reine Hysterie? Eine Analyse mit hkk-Routinedaten.“ hkk Gesundheitsreport 2013. (Link zur Pdf)

Ethnatmed: Stellungnahme der Praxis Ethnatmed zum “Münsteraner Memorandum”. Praxis Ethnatmed. Gesichtet am 23.8.17 (Link zum Online-Artikel)

radio1: “Münsteraner Memorandum” gegen Heilpraktiker. Interview mit der Initiatorin Bettina Schöne-Seifert. 22.8.17 (Link zur rbb Mediathek)

Robert-Koch-Institut: Infektionsschutzgesetz (IfSG). (Online-Link)

Saarland-Fersehen: Saarland: IKK – Weniger Antibiotika, mehr Homöopathie. 4.9.17 (Online-Link)

Sasse: Das Ende des Heilpraktikerberufs wie wir ihn kennen??? Online-Portal zum Heilpraktikerrecht. 21.8.17 (Link zum Online-Artikel)

Walger et al: „Stellungnahme der DGKH zu Prävalenz, Letalität und Präventionspotenzial nosokomialer Infektionen in Deutschland 2013.“ Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e. V. (Link zur Pdf)

Wikipedia: Infektionsschutzgesetz. (Online-Link)

17 BEMERKUNGEN

  1. Zitat: ” Einen solchen staatlichen Rahmenlehrplan zu entwickeln, wäre kein Problem. Die Schulen bräuchten kaum etwas zu ändern. Aber genau das will der Ärztetag ja verhindern. Denn dadurch würde die Heilpraktiker-Ausbildung auch das gesetzliche Siegel einer Ausbildung bekommen.”

    Nein, Ärzte (welche) wollen das nicht verhindern. Der Gesetzgeber wollte und will das nicht. Einen zweiten staatlichen von der Ausbildung her geregelten Heilberuf neben dem Arztberuf soll es nicht geben (er wäre auch überflüssig und deswegen wie der Ausbiludngeruf des Dentisten früher gegenübder dem des Zahnarztes abschaffbar). Das würde auch dem nicht Rechnung tragen können, dass die Heilkunde (traditionell) sehr weit gefächert ist und nicht nur wissenschaftlich basiert sein konnte und kann.

    • Was an der Abwehrhaltung der Ärzteschaft zu einer Verbesserung der Heilpraktiker-Ausbildung mißverständlich sein soll, erschließt sich mir aufgrund dieses eindeutigen Zitates nicht: „Vorschläge, das Heilpraktikerwesen durch eine staatlich anerkannte Ausbildung oder gar durch akademische Qualifikationen zu reformieren, wiesen in die falsche Richtung, betont der Ärztetag.“
      Natürlich gehen eine staatlich anerkannte Ausbildung oder universitäre Form der Ausbildung über die Etablierung von Rahmenlehrplänen und einheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsstandards hinaus. Aber genau solche Standards sind, es die anerkannte Ausbildungsberufe von der Heilpraktiker-Ausbildung unterscheiden. Aber sie können richtungsgebend in der Diskussion um eine Verbesserung von Qualitätsstandards sein. Der Ärztetag möchte diese Richtung jedoch strikt vermeiden. Man möchte nicht die Qualität verbessern, man möchte Befugnisse einschränken. Das ist eine bedeutender Unterschied. In meinen Augen treibt man damit auch einen Keil zwischen Schulmedizin und Komplementärmedizin. Unserer Meinung nach liegt die Zukunft in einer besseren Vernetzung und Zusammenarbeit schulmedizinischer und ergänzender Therapiesysteme. Hier sind sich viele Heilpraktiker und Ärzte einig. Leider gibt es Hardliner, die mit ihrer rückwärtsgewandten Haltung strikt dagegen sind.

      Aus folgendem Interview geht hervor, dass Politiker verschiedener Parteien für konstruktive Reformen grundsätzlich offen sind. Was konstruktiv bedeutet, ist gewiss zu klären und kann sehr unterschiedliche Zielsetzungen beinhalten. Ich lese aus den Interview-Antworten durchaus die Bereitschaft für eine verbesserte Heilpraktiker-Ausbildung, die dem Beruf noch mehr Qualität und Anerkennung verleiht.
      Der Heilpraktikerberuf: Das sagen die Parteien
      Wie steht die Politik zum Beruf des Heilpraktikers? https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/pdf/10.1055/s-0043-117525.pdf

      Eine Vereinheitlichung der Ausbildungspläne ist auch aus Reihen der Heilpraktiker-Schaft und Ausbilder gewünscht. Auch wenn hier die Meinungen auseinander gehen können: Deutsche Heilpraktikerschule fordert klare Ausbildungsrichtlinien https://deutsche-heilpraktikerschule.de/stellungnahme/

      Welche rechtliche Form sich am Ende findet, ist zunächst nicht entscheidend. Wichtig aber ist die Frage, ob man Qualitätssicherung des Heilpraktiker-Berufes in einer Verbesserung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung versteht oder in einer Beschneidung der Befugnisse und Herabwertung des Berufsstandes. Die Forderung des Ärztetages und des Münsteraner Kreises erscheinen rückwärtsgewandt und fordern eindeutig eine Begrenzung der Befugnisse. Beiden geht es nicht um verbesserte Qualitätsstandards, sondern um eine Margninalisierung des Berufsstandes. Es wird auch nicht mit sondern nur über den Berufsstand der Heilpraktiker gesprochen. Mit einer angeblich wissenschaftlichen Haltung, die jedoch weniger auf Fakten, denn auf Vermutungen und Meinungen beruht. Die Argumentation der “Experten” könnte damit unwissenschaftlicher nicht sein. Dies alles sind Kennzeichen einer Kampagne und nicht eines konstruktiven Dialoges zur Qualitätssicherung und zum Patientenschutz. Deswegen halte ich den Hashtag die #Unwissenschaftler angemessen für eine solche bigotte und doppelmoralige Kampagne von Seiten des Ärztetages und des Münsteraner Kreises.

  2. Danke für diesen Artikel; besonders das Argument mit den niedrigen Prämien für die Haftpflichtversicherungen der HPs gefällt mir. 🙂

    Eine Information fehlt mir hier allerdings: Schätzungen gehen von 30.000 Toten aufgrund von Medikamenten-Nebenwirkungen jedes Jahr in Deutschland aus (Quelle: http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/nebenwirkung-medikamente-gefahr-arzt-100.html). Ich denke nicht, dass dafür die Heilpraktiker zur Verantwortung zu ziehen sind …

    • Danke für das Feedback. Die 20.000 Toten jährlich durch Krankenhauskeime sind bereits die gemäßigte Schätzung. Andere Untersuchungen lassen mehr Todesfälle vermuten. Die Toten durch multiresistente Keime aber bitte nicht mit den Toten durch Medikamentennebenwirkungen verwechseln. Das sind 2 paar Schuhe. Danke jedoch für den Hinweis auf die Folgen von Medikamenten. Dadurch kommen wir auf die erschreckende Zahl von insgesamt 50.000 (!) Toten jährlich. 20.000 durch zum Teil (2/3) vermeidbare Infektionen plus 30.000 durch sicher auch zum großen Teil vermeidbare tödliche Schädigungen durch Medikamente.

      Zu ergänzen wären sicher noch weitere Todesfälle durch Behandlungsfehler (wie misslungene Operationen, Fehldiagnosen, etc.). Nehmen wir also an, dass wir es mit 50.000 gesicherten Todesfällen zu tun haben, zu denen möglicherweise noch weitere hinzukommen. In Anbetracht dieser Zahlen wirkt es immer grotesker, die angebliche Gefährlichkeit von Heilpraktikern mit dem Einzelfall in Brüggen-Bracht untermauern zu wollen.

  3. Ich finde den Artikel prima und konnte einfach nur den Kopf schütteln. Ich als Patientin mit diversen Wehwehchen renne seit 16 Jahren von einem Arzt zum anderen. Seit 16 Jahren bekommen es die gut ausgebildeten Ärzte nicht in den Griff, meine Beschwerden zu lindern. Seltsamerweise konnte mir ein Heilpraktiker einen wunderbaren Rat geben, der mir sehr geholfen hat, im Gegenzug zu den achso wunderbar ausgebildeten “Ärzten”.

    Ich befinde mich selbst in der Ausbildung zur Heilpraktikerin für Psychotherapie und verfolge mit Interesse, wie das ganze weiter geht.

  4. Prima Beitrag, dem ist (fast) nichts hinzuzufügen. Vor einigen Tagen hörte ich morgens im Deutschlandfunk ein Interview mit einer Teilnehmerin des “Münsteraner Kreises”. In einem ihrer ersten Sätze gab sie zum Besten, es ginge nicht darum, sich die “Fleischtöpfe der Heilpraktiker” unter den Nagel zu reißen. Wie entlarvend, denn u. a. geht es genau darum. Gut ist, dass dieses selbsternannte “Gremium” bald schon wieder vergessen sein wird. Prof. Edzard Ernst ist ja auch mit von der Partie in Münster – ist der in England etwa nicht ausgelastet?

  5. Es ist nicht sinnvoll, sich mit einer Interessengruppe von Ärzten rumzuzanken, die im Grunde komplemetäre und alternative Heilweisen abschaffen wolle, dass aber mit uralten Argumenten am Heilpraktikerberuf abarbeiten wollen. Es deutet eher auf gekränkte Eitelkeit hin und könnte eher zum Nachteil werden, als auf notwendige Klarstellungen.

    Insbesondere, wenn einfach Tatsachen übersehen werden. Und da muss ich als uralter Heilpraktiker, der solches wieder und wieder miterlebt hat, mal Klartext schreiben, auch wenn es manche in ihrer „Eitelkeit“ nicht lesen wollen.

    Der Gesetzgeber hat mit Absicht einen Beruf geschaffen, der NICHT zum Gesundheitswesen, zum Gesundheitssystem gehören soll. Eine Art Arzt neben dem Arzt (zu deren Ausbildung 1939, als das Gesetz erlassen wurde auch die Naturheilkunde gehörte!) sollte keinesfalls entstehen. Die Heilpraktiker wurden NICHT der Ärztekammer zugeteilt sondern bekamen per Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz eine eigene Art öffentlich rechtlicher Vertretung.

    Keinesfalls sollte durch Ausbildungsordnungen und staatliche Prüfungen im Sinne eines Staatsexamens ein zweiter geregelter Heilberuf entstehen. Das gab es im Bereich der Zahnheilkunde: Ausbildungsberuf Dentist und akademischer Beruf Zahnarzt. Das Grundgesetz lies es nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts 1956 zu, dass deswegen zwei Berufe mit im Grunde gleicher Tätigkeit aber unterschiedlicher Qualifikationsanforderung der des Dentisten abgeschafft werden konnte.

    Wer so etwas, staatlich geregelte Ausbildung und Prüfung will, läuft Gefahr, dass damit der Heilpraktikerberuf so schnell abgeschafft werden kann, wie er in neuer Form entstand. Das halte man sich einfach mal vor Augen. Und es war immer klar, dass Heilpraktiker KEINE staatlich geregelte Ausbildung mit Qualitätsvorschriften dieser haben.

    Der Gesetzgeber hat das klar kenntlich gemacht. Der Begriff ÜBERPRÜFUNG soll auch nicht die leiseste Vorstellung wecken, es könnte nach einer geregelten Ausbildung deren Wissensinhalt zum Nutzen der Patienten GEPFÜFT worden sein.

    Die Heilpraktikererlaubniserteilung ist zwar per Bundesgesetz vom Rahmen her geregelt. Jedoch hat der Gesetzgeber keinerlei Inhaltliche Vorgaben zur Überprüfung gemacht und die Erlaubniserteilung in das Ermessen der unteren Verwaltungsbehörden im Einvernehmen mit den Gesundheitsämtern gestellt. Die Anforderungen waren unterschiedlich und sind es letztlich so lange, bis sich alle beteiligten Länder auf gemeinsame Leitlinien geeinigt haben. Das sind aber dann auch nur Leitlinien, keinerlei verpflichtende inhaltliche Vorgaben. Und die Kompetenzen verbleiben bei den unteren Verwaltungsbehörden zusammen mit den Gesundheitsämtern.

    Man sollte also endlich mal die richtigen Begriffe wieder verwenden, eben um den Eindruck einer irgendwie staatlich geregelten Ausbildung und Fachkenntnisprüfung zum Patientennutz nach dem Willen des Gesetzgebers damit vermeiden.

    Es geht um Patientenschutz (Volksgesundheitsschutz) was das Ziel der Überprüfung ist und auch weiterhin nur sein darf. Auch wenn es schöner und wichtiger klingen mag, wenn man von einer „staatlichen Prüfung“ in seiner Selbstdarstellung spricht und schreibt. Das haben Heilpraktiker doch nicht nötig.

    Vielmehr spricht es dagege, dass vom Beruf selbst eine Gefahr ausgeht und er deswegen abgeschafft oder Befugnis beschränkt gehört. Das können wird doch stolz allen mitteilen. Der Gesetzgeber hat dadurch verhindert, dass der Beruf als „gefährlich“ eingestuft werden kann. Die Erlaubnisbehörden haben es ja selsbt in der Hand, entsprechende Überprüfungen durchzuführen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat schon längst (2006) deutlich gemacht, dass es das Versagen Einzelner, die gegen Gesetze verstoßen und ihre Grenzen des Könnens überschreiten, nicht als Grund sehen kann, dass Gesetze geändert werden müssen – gar der ganze Beruf abgeschafft wird.

    Das Memorandum hat weder Hand noch Fuß und wird entsprechend auch keine Folgen haben können – außer, dass einige aus Heilpraktikerkreisen wie aufgeregte Hühner reagieren und laut ihre vielleicht als verletzt gefühlte Eitelkeit zeigen müssen.

    Schon vor 40 Jahren war die Diskussion in Heilpraktikerkreisen da, was Qualität der Ausbildung betrifft. Da haben die wenigen Vereine, die es damals gab ihre Ideen kund getan. Ein Anlass war damals auf Auftreten der Paracelsusschulen (damals als Münchner Heilpraktikerkolleg). Man wetterte massiv gegen die angeblich minderwertige Schnellausbildung, lediglich mit dem Ziel, die Heilpraktikerüberprüfung zu schaffen. Es kamen nur noch mehr und mehr Ausbildungsstellen hinzu.

    Etwas anderes wird auch heute noch kaum angeboten. Und damals wie heute wird von Bestrebungen geredet, endlich mal Qualitätsmaßstäbe zu setzen, ohne dass es da zu etwas kommen kann. Denn: Damals wie heute war und ist die Heilpraktikerausbildung, ob in Inhaberschaft von Vereinen oder privater Personen/ GmbHs ein reines Geschäft. Noch immer sind dabei Geschäftsmodelle auch auch reine minimale Ziele (Überprüfung schaffen) ausgerichtet und lukrativ.

    Es hat keinen Sinn, da Fakten schönreden zu wollen.

  6. Danke für den Artikel. Unsere Berufsgruppe scheint “aufgewacht”. Genau diese Art der Darstellung fehlte uns bis jetzt. Nun an die Öffentlichkeit damit liebe verbände und in die Diskussion, öffentlich.

  7. Die Ärzteschaft ist eng verflochten mit der Pharma Lobby !!! Es werden lieber 5 Medikamente verordnet, wobei dann das eine oder andere die Symptome der Erkrankungen noch verschlechtert und dann ein weiteres erforderlich wird !!! Anstatt z.B. durch Ernährung, Bewegung,naturheilkundlichen-Präparaten-, sowie Therapien, sowie auch Psychotherapie, zu versuchen die Einnahme von Medikamenten zu minimieren!!!! Beispiele: Asthma, Depressionen, ADHS, Diabetes usw. usw.
    Die Eigeninitiative der Patienten zu fördern bringt weder den Ärzten noch der Pharma Industrie Geld in die Kassen!!!

  8. Die Dentisten in Deutschland waren einmal sehr gute Zahnärzte – bis die Dentisten “abgeschafft” wurden und sie einfach als “Zahnärzte” weiter zu arbeiten hatten. SOMIT sind die Dentisten – oft die “besseren Zahnärzte” dann für immer verschwunden. Alle müssen schön Zahnmedizin studieren.

    Ich bin seit 1975 Heilpraktikerin und kann mich an eine Diskussion erinnern, in der es darum ging, dieses praktizierte Verfahren wie bei den Dentisten glorreich erprobt, bei den Heilpraktikern ebenfalls einzusetzen. Mann wollte die Heilpraktiker alle in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zu “Naturärzten” machen – die Ausbildung sofort stoppen – und damit keine Heilpraktiker mehr in Deutschland zu haben.
    Was den Herrn Prof. Edzard Ernst betrifft, kann ich nur sagen, dass er ebenfalls vehement gebegen die Chelattherapie wettert – sie verteufelt – und für die Ärzte damit zu einer “unberührbaren Therapie” machen. Dennoch wird die Chelattherapie effektiv und sicher in Deutschland durchgefürt. Wir bilden Heilpraktiker und Ärzte gleichermassen in dieser speziellen Metallausleitung aus.
    Das nächste zeritfizierte Seminar findet am 9./10. September in Ratingen bei Düsseldorf statt.

    Mich betrifft es nur noch am Rande – aber meine Tochter ist Heilpraktikerin – ihre Gerneration muss für das Wohl der Menschen jetzt richtig strampeln.
    Karin Löprich

    • Ja, Edzard Ernst als Mitglied der zweifelhaften GWUP hält Detoxing für Quatsch. Seine Argumentation hierzu ist recht plump und unwissenschaftlich. Darauf wird in diesem interessanten Beitrag zum Thema Entgiften in der Einleitung kurz eingegangen: https://rc-naturheilpraxis.de/2016/01/09/gute-entgifter-schlechte-entgifter/
      Die merkwürdige Skeptikerbewegung gibt sich den Anschein der Wissenschaftlichkeit, argumentiert aber mehr im Sinne einer Weltanschauung und interpretiert wissenschaftliche Erkenntnisse nach gut dünken. Darüber können auch Professoren- und Doktorentitel nicht hinwegtäuschen. Zumindest nicht, wenn man die Postulate der Damen und Herren auf Herz und Nieren überprüft.

      • Wer Skeptiker ist, bestimmt die GWUP selber. Bei denen sind beispielsweise Menschen, die kritisch gegenüber Glyphosat eingestellt sind, keine Skeptiker. Ich schlage vor, dass jeder Vorstand dieses illustren Glyphosat-Fanclubs einen Glyphosat-Cocktail in der Öffentlichkeit trinkt. Mal sehen, was passiert…

        Dass es sich höchstens um eine Laien-Skeptikerbewegung handelt, kann jeder erkennen, der sich deren Internet-Auftritt ansieht und mal im Blog stöbert. Dass Personen wie Prof. Ernst oder Mark Benecke dort Mitglied sind, hat wohl vor allem Marketingaspekte, da sich deren Klientel dort gerne tummelt.

  9. Ein Arzt hat den Beitrag der Ärztezeitung kommentiert: “Mal wieder Münster! Vor 30 Jahren waren es Irmgard Oepen und Otto Prokop in Münster, die ähnliche Forderungen hatten. Es ist nichts draus geworden, niemand kennt sie heute mehr. Also einfach Ruhe bewaren!”
    https://www.aerztezeitung.de/extras/leserkommentare/?sid=941400&pid=931667
    Ja, es ist so. Die Diskussion heute wärmt nur abgestande Suppe auf. Das Memorandum wird vielleicht höflich zur Kenntnis genommen bei der Politik – und wird zu nichts negativen führen können. Doch die Art und Weise, wie aufgeschreckt Heilpraktiker reagieren und “eitel” darstellen wollen, wie toll ihre Ausbildung ist und wie schwer die ÜBERPRÜFUNG und und und … kann eher auch negativ gesehen werden. Schön reden, was man einfach nicht beschönigen sollte, weil es ja nicht schlimm und gefährlich ist, haben wir Heilpraktiker das wirklich nötig?

    • Lieber Herr Pagel,
      Sie sprechen mir aus dem Herzen!
      Wir müssen wirklich aufpassen, dass wir uns durch unsere überstürzten Aktionen nicht lächerlich machen.
      Wir wissen doch, welche enormen Vorteile die Naturheilkunde hat. Warum verteidigen?

  10. Der aktuelle Konflikt veranschaulicht wieder einmal den krankhaften Zustand unseres vorwiegend auf die Bedürfnisse von Ärzten und Pharmaindustrie ausgerichteten Gesundheitswesens, dessen mittlerweile gigantische Kosten immer weiter in astronomische Höhen steigen und längst nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für den Patienten stehen. Letzterer hat inzwischen das Vertrauen in das von ihm zwangsfinanzierte System verloren, musste er doch erkennen, dass es in Wahrheit nicht seinem eigenen gesundheitlichen Wohl, sondern dem Selbsterhalt und den Profitinteressen der mächtigen Drahtzieher dient. Die wesentliche Ursache dafür, dass sich immer mehr Patienten enttäuscht von der Schulmedizin abwenden, weil sie sich nicht artgerecht behandelt oder im Stich gelassen fühlen, ist in der ihr zugrunde liegenden Denk- und Arbeitsweise zu suchen, die für die Aufrechterhaltung des herrschenden Systems jedoch unerlässlich ist. Um sich langfristig der erstarkenden Konkurrenz zu entledigen, wurde nun in einer unprofessionell geführten Kampagne versucht, die Heilpraktiker als Verantwortliche an den Pranger zu stellen, denen man durch eigenes Versagen die Kundschaft überhaupt erst in die Arme getrieben hat. Dieses Ablenkungsmanöver ist missglückt, verdeutlicht aber einmal mehr die typische Unverfrorenheit, mit der stets zu Werke gegangen wird.

  11. Vielen Dank für den Beitrag! Ich möchte aber noch etwas dazu schreiben. Der Werdegang des Heilpraktikers bevor er eine Praxis eröffnet, besteht aus 3 Teilen : Ausbildung in der Heilpraktikerschule, Prüfung UND Fortbildung. Was der Heilpraktiker für die schriftliche und mündliche Prüfung lernt ist nur ein Teil seiner Kenntnisse, die er später im Umgang mit dem Patienten braucht. Nicht weniger wichtig sind die Therapiemethoden, die er NACH der Erteilung der Urkunde/ERlaubnisses lernt und zwar jahrelang! Ohne diese Therapiemethoden wird kein Heilpraktiker mit den kranken Patienten arbeiten können. Insgesamt braucht der Heilpraktiker 5-6 Jahre! um mit dem Praktizieren anzufangen. Der Umfang seiner Kenntnisse ist enorm und er lernt sein Leben lang trotzdem weiter. Er lernt: Anatomie, Physiologie, Pathologie, Infektionsschutzgesetz, Injektionstechniken, Praxishygiene, Notfallmaßnahmen und erste Hilfe, Gesetzeskunde, Labordiagnostik, Lernpraxis in der Schule. Erst nach der bestandenen Prüfung geht’s richtig ins Eingemachte. JAHRE verbringt der Heilpraktiker mit Urkunde behandeln zu lernen, Praxis zu gründen und zu führen, abzurechnen und Buchhaltung zu führen! Es ist nicht mal so eben… Erst , wenn er mit allem fertig wird und Mut und Geld hat, eröffnet er die Praxis.
    Insgesamt braucht der “neugebackene” 5-6 Jahre! Das ist das Gegenteil von dem, was vom Münsteraner Kreis behauptet wird! Und das WICHTIGSTE ÜBERHAUPT : der Heilpraktiker lernt Bio- LOGISCH zu denken und handeln. Und das macht den Unterschied zwischen klassischen Medizin und Naturheilkunde! Was der Heilpraktiker nicht kann und nicht darf macht er nicht und kennt sehr gut seine Grenzen, aber was er macht wird immer unter Menschen beliebter und funktioniert, weil die Naturheilkunde schon seit Tausenden Jahren existiert und funktioniert , und wird einfach immer weiter gegeben. Und übrigens Ärzte gab’s früher GAR NICHT! Es waren alles Naturheilkundler! Also, liebe Ärzte, vergisst eure Wurzeln nicht!

  12. Warum spricht da niemand drüber: Medizinische Fehler und Medikamente gehören zu einer der häufigsten Todesursache, nicht nur in Amerika:
    Makary, M. A., & Daniel, M. (2016). Medical error-the third leading cause of death in the US. BMJ: British Medical Journal (Online), 353.

HINTERLASSE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here